Emissionsdaten

Wöchentlich aktualisiert

Unterrichtung der Öffentlichkeit in Anlehnung an die Vorgaben der Emissionsfernüberwachung (EFÜ) für Anlagen, die der Großfeuerungsanlagen-Verordnung (13. BImSchV) unterliegen

Auf dieser Seite finden Sie die Emissionsdaten der letzten Woche. Die Daten werden jeweils bis spätestens mittwochs für die vorangegangene Woche aktualisiert.

Veröffentlichung von Emissionsmessungen

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Als Unternehmen der chemischen Industrie unterliegt INEOS in Köln mehreren Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden – dies sind zum Beispiel die Bezirksregierung Köln und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) – und der Öffentlichkeit.           

Dies liegt begründet in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen zugehörigen Verordnungen. Daraus leiten sich u. a. Berichtspflichten wie die Emissionserklärung und Berichte für Großfeuerungsanlagen ab.

Zudem veröffentlichen wir jährlich den PRTR-Bericht (Pollutant Release and Transfer Register, früher: Europäisches Schadstoffregister EPER), der sich aus dem EU-Recht (Verordnung 166/2006/EG) ergibt. Der PRTR-Bericht wird von INEOS in Köln jährlich erstellt.  Dieser wird über das Behördenportal „Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung“ (BUBE) den zuständigen Behörden termingerecht zur Verfügung und Veröffentlichung gestellt.

INEOS in Köln berichtet in Anlehnung an die Vorgaben der Emissionsfernüberwachung (EFÜ) für Anlagen, die der Großfeuerungsanlagen-Verordnung (13. BImSchV) zur Unterrichtung der Öffentlichkeit unterliegen, die Emissionsdaten wöchentlich. Die Daten werden jeweils bis spätestens mittwochs für die vorangegangene Woche aktualisiert. Weiterhin veröffentlichen wir die Zahlen für "Emissionen in die Luft durch Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen bei INEOS in Köln" für das zurückliegende Jahr. Die Links dazu finden Sie oben auf dieser Seite. 

Berichtspflichtig für den PRTR-Bericht sind Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte erreichen. Hierbei ist zu beachten, dass Schwellenwerte nicht gleichzusetzen sind mit Grenzwerten. Ein Schwellenwert zeigt an, ab wann ein Unternehmen Daten ans PRTR zur Verfügung stellen muss. Die gesetzlich und genehmigungsrechtlich festgelegten Grenzwerte werden regelmäßig auch behördlich überwacht und werden ebenso selbstverständlich eingehalten.  

Nach dem Pariser Klimaabkommen von 2015 haben sich die meisten Nationalstaaten das Ziel gesetzt, mit entsprechenden Vorschriften und Gesetzen bis 2050 eine emissionsfreie Wirtschaft zu erreichen. In Deutschland muss Netto-Null bis 2045 erreicht werden. Alle INEOS-Geschäftsbereiche haben Pläne entwickelt und Maßnahmen ergriffen, um bis spätestens 2050 – und in Deutschland bis spätestens 2045 – den Übergang zu Netto-Null sicherzustellen und gleichzeitig profitabel zu bleiben. Im Rahmen dieser Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ist es unser Ziel, zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, in der Materialien so oft wie möglich wiederverwendet werden. Die Roadmaps, damit INEOS in Köln 2045 klimaneutral ist, wurden entwickelt und verabschiedet. Der Klimawandel und die Kreislaufwirtschaft sind die Eckpfeiler unserer Strategie, und wir konzentrieren uns auf einen innovativen Ansatz für Recycling (lesen Sie dazu unser Politikheft INSIGHT 24 hier) und erneuerbare Energien.

Zudem ist INEOS in Köln Anfang dieses Jahres der Kölner Klimaerklärung beigetreten. Lesen Sie dazu unser Politikheft INSIGHT 23 hier.