Sicherheitskonzept
Generell umfasst ein Sicherheitskonzept die Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen und technischen Merkmale einer Anlage oder eines Betriebes. Sie sind festgelegt mit dem Ziel,
- unvermeidbare Gefährdungspotentiale zu beherrschen
- Störungen zu vermeiden
- Auswirkungen von Störungen zu begrenzen.
Dies bedeutet zwingend, noch vor der Festschreibung eines Sicherheitskonzepts als erster und bedeutendster Schritt die Minimierung von Gefährdungspotentialen vorzunehmen. Die Vorgehensweise ist Ausdruck der Eigenverantwortung für Umweltschutz und Sicherheit, wie sie in den entsprechenden Leitlinien für den Standort Köln formuliert sind. Deshalb richtet sich der Umfang der zu ergreifenden sicherheitstechnischen Maßnahmen nicht nur allein nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Bestimmungen.
Wichtigster Grundsatz ist es, Verfahren und Anlagen so zu konzipieren, dass von ihnen keine erheblichen Gefährdungen für Menschen und Umwelt ausgehen können.
Dieses Ziel lässt sich durch konsequente Verfolgung von vier Grundprinzipien erreichen:
- Gefährdungspotentiale minimieren
- Gefährdungspotentiale inaktivieren
- Fehlermöglichkeiten vermeiden
- Verfahren und Anlagen fehlerverzeihend gestalten
Umfangreiche nationale und internationale Regelwerke sollen sicherstellen, dass auch beim Transport von Chemikalien ein Höchstmaß an Sicherheit garantiert ist. Diese Vorschriften bestimmen u. a., welches Gefahrgut wie befördert, verpackt und gekennzeichnet sein muss. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter umschlägt und transportiert, hat einen Gefahrgutbeauftragten. Er ist speziell ausgebildet und nimmt regelmäßig an Schulungen zu den neuesten Erkenntnissen auf diesem Gebiet teil. Der Beauftragte überwacht, ob alle Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Dieses Konzept wird bei INEOS in Köln konsequent umgesetzt.
